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Baumkronen und Grünflächen: Ab 2031 wird nachgezählt

Eine EU-Verordnung bilanziert seit August 2024 das Grün in den Städten. Was in den Räten des Ruhrgebiets tatsächlich über Bäume entschieden wird.

Mit KI-Unterstützung erstellt: Recherche, Datenauswertung und Textentwurf von einem KI-Assistenten, Redaktion und Freigabe von Wolf Witte. Verbindlich sind die verlinkten Originaldokumente.

Übersicht

KörperschaftBaumschutzsatzungJüngster Vorgang zum Baumbestand
Essenvorhanden, Befreiungen werden gezähltRisikobaumfällung Winter 2026/2027, acht Bezirksvorlagen
Bochum2022 neu gefasst, Bekanntmachung erst 2023Baumfällmaßnahmen Winterhalbjahr 2026/27
Hammseit Dezember 2021, mit FörderprogrammEin Jahr Baumschutzsatzung
Sprockhövelvorhanden, jeder Fällantrag geht in den Rat62. Bekanntgabe der Anträge
Castrop-Rauxelvorhanden, 2024 geändertSatzungsänderung
Gladbeckseit 2007, mehrfach geändertAnwendung der Satzung
Neukirchen-VluynErlass 2026 beraten, Ergebnis offenErlass einer Baumschutzsatzung
Hamminkeln2026 beantragt und abgelehntGrundsatzentscheidung

Worum es geht

Seit dem 18. August 2024 gilt die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur, unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ihr Artikel 8 betrifft die städtischen Ökosysteme und arbeitet mit zwei Kennzahlen: dem städtischen Grünflächenanteil und der städtischen Baumüberschirmung, also der Fläche der Baumkronen. Beide dürfen bis Ende 2030 gegenüber dem Stand von August 2024 nicht sinken. Ab 2031 müssen sie steigen.

Gemessen wird über Satellitenbilder, bilanziert wird national, und die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle. Ein gefällter Baum im Vorgarten zählt so gut wie einer im Stadtpark.

Adressat der Verordnung ist der Mitgliedstaat, nicht die Kommune. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat das ihrem Ausschuss für Umwelt und Planung im Mai 2026 so dargelegt: „Die Verordnung richtet sich rechtlich an Mitgliedstaaten, nicht unmittelbar an Kommunen.” Und weiter: „Für Kommunen besteht keine unmittelbare gesetzliche Berichtspflicht gegenüber der EU.”

Damit ist die Lage beschrieben, die dieses Dossier interessant macht. Bilanziert wird eine Größe, die fast ausschließlich vor Ort entsteht, von Stellen, die für die Bilanz nicht verantwortlich sind. Wie es um diese Größe steht, lässt sich deshalb nicht aus dem Bundesplan ablesen, sondern nur aus dem, was die Räte über einzelne Bäume beschließen.

Was die Räte tatsächlich beschließen

Die Antwort fällt unterschiedlich aus, und zwar nicht nach Größe der Kommune, sondern nach der Art, wie über Bäume verfügt wird.

Essen zählt. Die Stadt legt ihren Ausschüssen und allen neun Bezirksvertretungen jährlich eine Baumbilanz vor, aufbereitet aus dem Fachverfahren proBaum. Für 2024 stehen dort 2.310 Fällungen 960 Pflanzungen gegenüber. Keine andere der acht Körperschaften legt eine solche Zahl vor.

Die Vorlage liegt in zwei Fassungen vor. Die ursprüngliche hat die Stadt durch eine 1. Ergänzung ersetzt, weil „bei der Übertragung der Zahlen aus der Berechnungsgrundlage in die Vorlage Teile der Neupflanzungen nicht an allen Stellen korrekt berücksichtigt worden” waren. An den Fällungen und Pflanzungen änderte die Korrektur nichts, an der Gesamtbilanz schon. Wer die Baumbilanz 2024 zitiert, findet beide Fassungen im Essener Ratsinformationssystem nebeneinander.

Über die Baumüberschirmung, auf die es der EU-Verordnung ankommt, sagt eine Stückzahl allerdings wenig: Ein frisch gepflanzter Baum zählt genauso wie ein alter, dessen Krone er auf Jahrzehnte nicht ersetzt.

Für Straßenbäume gilt in Essen eine Regel, die andernorts fehlt: „Grundsätzlich führt die Stadt Essen für jeden entfernten Straßenbaum mit eigenem Baumbeet eine Ersatzpflanzung am gleichen Standort durch.” Die Vorlage nennt auch den Grund, warum das dauert. Vor der Nachpflanzung wird der Boden analysiert und bei Bedarf vollständig ausgetauscht, die Pflanzgrube soll je nach Begrünungsziel zwölf bis vierundzwanzig Kubikmeter fassen. Zusammen mit der auf die Wintermonate beschränkten Pflanzzeit kann die Ersatzpflanzung so erst im Jahr nach der Fällung erfolgen.

Sprockhövel entscheidet einzeln. Die Stadt legt ihrem Rat die Anträge nach der Baumschutzsatzung vor, teils gebündelt als Bekanntgabe, teils als eigene Beschlussvorlage für einen einzigen Baum. Im Juni 2026 stand eine Fichte auf dem Schulhof der Grundschule Börgersbruch auf der Tagesordnung. Seit 2008 sind 62 solcher Sammelbekanntgaben zusammengekommen, die jüngste am 24. September 2026. Das ist der Gegenpol zur Essener Aggregation: maximale Nachvollziehbarkeit im Einzelfall, keine Gesamtzahl.

Hamm fördert. Der Rat beschloss im Dezember 2021 eine neue Baumschutzsatzung mit Bürgerinformation in leichter Sprache, einem städtischen Baumschutzsachverständigen und Zuschüssen für den Erhalt von Bäumen. Ein Jahr später berichtete die Verwaltung auf Antrag der Ratsgruppe Die Linke über die Wirkung. Für 172 Bäume war 2022 eine Ausnahme beantragt worden, 116 wurden genehmigt, 20 abgelehnt, und bei 33 stellte sich heraus, dass der Baum gar nicht geschützt war. Die Bilanz des Förderprogramms Altbaum: 308 Bäume waren aufgenommen, ausgezahlt worden waren zu diesem Zeitpunkt 241,57 Euro. Für Neupflanzungen war kein einziger Förderantrag eingegangen.

Die Fällsaison 2026/27

Im September 2026 lässt sich dasselbe Nebeneinander noch einmal in Echtzeit beobachten, weil alle drei Städte gleichzeitig ihre Listen für das kommende Winterhalbjahr vorlegen. Gefällt wird in dieser Zeit, weil Bäume dann in der Vegetationsruhe stehen.

In Essen geschieht das bezirksweise. Zwischen dem 2. und dem 29. September stand die Vorlage „Risikobaumfällung Winter 2026/2027” in acht der neun Bezirksvertretungen auf der Tagesordnung, jede mit einer eigenen Vorlagennummer und einer eigenen Liste, etwa für den Stadtbezirk I und den Stadtbezirk II. Für den Stadtbezirk VIII findet sich im Bestand keine solche Vorlage.

In Bochum ist es eine einzige Vorlage für das ganze Stadtgebiet. Die Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/2027 gingen am 15. und 16. September durch den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit und die Bezirksvertretungen, überall zur Kenntnis genommen.

In Sprockhövel ist es die 62. Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge, vom 24. September.

Drei Städte, dieselbe Jahreszeit, dieselbe Aufgabe, drei verschiedene Zuschnitte: eine Liste je Bezirk, eine Liste für die Stadt, eine Liste je Antrag. Was sich aus den drei Formaten zusammenzählen lässt, ist jeweils etwas anderes.

Der Bochumer Fall

Ein Bochumer Vorgang aus dem Jahr 2023 zeigt, woran die Wirkung einer Baumschutzsatzung hängen kann. Die folgende Darstellung stützt sich auf eine Anfrage aus der Bezirksvertretung und die Antwort der Verwaltung, beide sind verlinkt; die Bekanntmachungen selbst sind nicht im Amtsblatt gegengeprüft.

Der Rat beschloss am 12. Dezember 2022 eine aktualisierte Satzung zum Schutz des Baumbestandes, die im Januar 2023 in Kraft treten sollte. Nach Darstellung der Anfrage wurde sie im Amtsblatt erst am 6. März 2023 und ein zweites Mal am 15. Mai 2023 veröffentlicht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid nach den Gründen, nachdem bei der Beratung einer Baumentfernung an der Pulverstraße mitgeteilt worden war, dass dort noch die alte Satzung gelte. Die Anfrage nennt als Folge, dass der Bauherr dadurch 22 Bäume weniger nachpflanzen müsse.

Die Antwort der Verwaltung nennt als Grund, in der Vergangenheit seien Satzungsbeschlüsse automatisch veröffentlicht worden; dass es dafür inzwischen ein eigenes Verfahren der Fachverwaltung brauche, sei erst später aufgefallen. Sie beziffert die Zahl der Anträge auf Entfernung oder wesentliche Veränderung eines Baumes zwischen dem 1. Februar und dem 15. Mai 2023 auf 143. Wie viele Bäume das waren und wie viele Nachpflanzungen daran hingen, konnte die Verwaltung nicht beziffern: „Die inhaltlichen Daten der Anträge sind nicht elektronisch auswertbar.”

Einen Schaden sieht die Verwaltung nicht. In der Zeit bis zur zweiten Veröffentlichung seien Bäume freigegeben worden, die ohnehin keine Ersatzpflanzung nach sich gezogen hätten oder deren Stammumfang unter 150 Zentimetern lag. Diese Einschätzung steht neben der Angabe aus der Anfrage, an einem einzelnen Standort seien 22 Nachpflanzungen entfallen. Aufgelöst wird der Widerspruch in den Unterlagen nicht, und die Datenlage, auf die sich die Verwaltung zur Frage nach dem Umfang beruft, lässt ihn auch nicht auflösen.

Zwei Anläufe im Jahr 2026

Während die größeren Städte ihre Satzungen längst haben, wird andernorts noch über die Einführung gestritten.

In Hamminkeln hatte die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Planung im Mai 2026 vorgeschlagen, die Einführung einer Baumschutzsatzung zu beschließen und einen Entwurf erarbeiten zu lassen; die Satzung der Stadt Xanten lag als Muster bei. Begründet wurde der Vorschlag unter anderem mit der EU-Verordnung, aus der sich „neue rechtliche Anforderungen auf europäischer Ebene” ergäben. Der Ausschuss lehnte am 6. Mai mit 6 zu 13 Stimmen ab, der Rat am 21. Mai mit 13 zu 32 Stimmen. Hamminkeln hat damit keine Baumschutzsatzung.

Die Stadt hatte sich früh mit der Verordnung befasst. Bereits am 22. August 2024, vier Tage nach deren Inkrafttreten, unterrichtete die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss, veranlasst durch einen Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Erwartet wurde damals, dass Artikel 8 „direkte Auswirkungen auf die kommunalen Planungen und Flächenbereitstellung haben” werde.

In Neukirchen-Vluyn beriet der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt am 22. Juni 2026 über den Erlass einer Satzung zum Schutz von Hecken und Bäumen. Auffällig ist, womit die Verwaltung begründet: mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept von 2014, der Nachhaltigkeitsstrategie, dem Klimaanpassungskonzept und dem Stadtteilentwicklungskonzept Neukirchen-Süd. Die EU-Verordnung kommt in der Vorlage nicht vor. Die Satzungswelle des Jahres 2026 ist also nicht durchgehend europäisch veranlasst.

Wie der Rat am 15. Juli entschieden hat, ist im Bestand drei Monate später nicht dokumentiert. Zum Ausschuss liegt ein Ergebnisdatensatz vor, der Null Ja-Stimmen, Null Nein-Stimmen und Null Enthaltungen ausweist.

Wo die Verordnung schon wirkt

In den Ratsunterlagen des Ruhrgebiets taucht die Wiederherstellungsverordnung bislang an wenigen, aber aufschlussreichen Stellen auf.

Essen hat den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans am 3. September dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnis gegeben und dabei die eigenen Werte genannt: 46 Prozent Grünflächenanteil, 21 Prozent Baumüberschirmung. Damit fällt die Stadt unter eine Ausnahme, die bis Ende 2030 gilt und mindestens 45 Prozent Grünanteil sowie 10 Prozent Baumüberschirmung voraussetzt. Essen muss seine Werte also zunächst nicht halten. Ab 2031 gilt das Steigerungsziel für alle, und Verluste aus den Jahren bis dahin wären dann zusätzlich auszugleichen.

0 %10 %20 %30 %40 %50 %Grünflächenanteil46 %Schwelle 45 %Baumüberschirmung21 %Schwelle 10 %

Essen gegenüber den beiden Schwellenwerten der Ausnahme nach Artikel 8. Beim Grünflächenanteil liegt die Stadt einen Prozentpunkt darüber. Werte aus der Vorlage zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans, eigene Darstellung.

Zustande kommt diese Einstufung durch die Abgrenzung der Flächenkulisse. Betrachtet wird nicht das Stadtgebiet, sondern der verdichtete Bereich auf einem Raster von tausend mal tausend Metern, ergänzt um durchschnittene Siedlungsbereiche. Dadurch fallen bei Kernstädten großflächig auch die Stadtwälder in die Kulisse und heben den Grünanteil. Die Essener Vorlage benennt die Folge: In der Städteregion Ruhr qualifizieren sich einige der dichter besiedelten Kernstädte für die Ausnahme, während „andere, vermeintlich weniger dicht besiedelte Städte” es nicht tun.

Die Verordnung dient in Essen inzwischen auch als Begründung. Das Straßenbaumkonzept zitiert Artikel 8 wörtlich. Der Masterplan Stadtgrün legt seine erste Fortschreibung ausdrücklich auf 2031, „da sich bis zu diesem Zeitpunkt neue bundesweite und kommunale Herausforderungen und Regularien im Rahmen der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung ergeben werden”.

Zum Bundesentwurf selbst äußert sich die Essener Verwaltung ungewöhnlich deutlich. Er sei mit 1.115 Seiten umfangreich, „konzeptionell-inhaltlich jedoch auffallend abstrakt”. Im Maßnahmenteil würden „keine eigenständigen Maßnahmen im Sinne eines Konzeptes entwickelt”, sondern Fragen einer EU-einheitlichen Steckbriefliste beantwortet. Essen hat sich an einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt, die die Vorlage der „Städteregion Ruhr” zuschreibt und als verwaltungsseitig abgestimmt zwischen den elf kreisfreien Städten und vier Kreisen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr beschreibt. Diesen Namen trägt sonst die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, die den Gemeinsamen Flächennutzungsplan verantwortet und aus sechs Städten besteht; der genannte Kreis von fünfzehn Körperschaften entspricht dagegen der Mitgliedschaft des Regionalverbandes. Die Stellungnahme selbst liegt in keinem der zwölf angebundenen Bestände, auch nicht beim Regionalverband.

In Bochum kam der Anstoß nicht aus der Verwaltung, sondern aus dem Rat. Die SPD-Fraktion fragte am 30. Juni 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit nach den Folgen (20261829). Die Anfrage benennt beide Indikatoren, „die sogenannte Baumüberschirmung und den Anteil an städtischen Grünflächen”, und hält fest, mit dem Nationalen Wiederherstellungsplan liege „eine gesetzliche Grundlage beziehungsweise Vorgabe vor, die konkret für die jeweiligen Gemeindegebiete umzusetzen ist”. Gefragt wird nach den Auswirkungen auf Bochum und darauf, wie sich der Plan „auf Bauvorhaben beziehungsweise auf Stellungnahmen des Umwelt- und Grünflächenamtes im Rahmen der Planverfahren auswirken” werde.

Beschlossen wurde an diesem Tag, die Anfrage schriftlich zu beantworten. Fast drei Monate später liegt im Bestand keine Antwort vor. Der Plan sollte im September 2026 an die EU-Kommission gehen.

Was auffällt

Die gemeinsame Stellungnahme wurde zwischen fünfzehn Verwaltungen abgestimmt. Vorgelegt hat sie ihren Gremien nur eine dieser Körperschaften, nämlich Essen. In Bochum kam die Frage aus dem Rat und wartet bis heute auf Antwort. Bei Hamm, Gladbeck, Castrop-Rauxel, Sprockhövel, dem Kreis Recklinghausen und dem Regionalverband Ruhr findet sich zur Verordnung nichts. Über die übrigen kreisfreien Städte, die nicht Teil des Bestandes sind, lässt sich nichts sagen.

Die zweite Beobachtung betrifft die Zahlen. Nur Essen führt eine jährliche Bilanz und kann sagen, wie viele Bäume gefällt und wie viele gepflanzt wurden, und selbst dort musste die Vorlage für 2024 nachträglich korrigiert werden. Bochum konnte auf eine Anfrage nach Art, Umfang und Nachpflanzungen von 143 Anträgen nicht antworten, weil die Daten nicht elektronisch auswertbar sind. Hamm zählt Anträge, nicht Bestände. Sprockhövel dokumentiert jeden Einzelfall, aggregiert ihn aber nicht. Die Fällsaison 2026/27 zeigt dasselbe Muster ein weiteres Mal.

Ab 2031 verlangt Artikel 8 einen steigenden Trend bei der Baumüberschirmung, gemessen alle sechs Jahre. Die Messung erfolgt per Satellit und braucht die kommunalen Daten nicht. Ob eine Kommune weiß, was auf ihrem Gebiet passiert, ist für die europäische Bilanz also unerheblich. Für die Frage, ob sie den Trend beeinflussen kann, ist es das nicht.

Hinweise

Datengrundlage: Titel- und Volltextsuche über die Bestände von zwölf angebundenen Körperschaften, Abfrage 22. September 2026; Beratungsergebnisse aus den hinterlegten Tagesordnungsdaten. Wo kein Ergebnis hinterlegt ist, sagt das nichts über den tatsächlichen Ausgang.

Die Essener Baumbilanz 2024 liegt in zwei Fassungen vor. Verwendet ist durchgehend die 1. Ergänzung zur Vorlage 0028/2026/6, die allein rechnerisch aufgeht.