Der kürzeste Draht ins Rathaus: Bürgereingaben nach § 24
Jeder darf sich mit Anregungen und Beschwerden an seinen Rat wenden. Was aus 1.348 solcher Eingaben in den Kommunen des Ruhrgebiets wurde.
Mit KI-Unterstützung erstellt: Recherche, Datenauswertung und Textentwurf von einem KI-Assistenten, Redaktion und Freigabe von Wolf Witte. Verbindlich sind die verlinkten Originaldokumente.
Es ist das älteste und niedrigschwelligste Beteiligungsrecht der Gemeindeordnung: Nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Kein Quorum, keine Frist, keine Formvorschrift über die Schriftform hinaus. Was daraus wird, entscheidet das Gremium.
In den Beständen der angebundenen Körperschaften lassen sich 1.348 Vorgänge diesem Instrument zuordnen, erkennbar an Titeln wie „Anregungen und Beschwerden”, „Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung”, „Bürgeranregung” oder, in Moers und Hamminkeln, „Bürgerantrag”.
| Körperschaft | gesamt | seit 2022 |
|---|---|---|
| Essen | 537 | 341 |
| Moers | 266 | 266 |
| Bochum | 247 | 247 |
| Hamminkeln | 128 | 36 |
| Gladbeck | 70 | 7 |
| Castrop-Rauxel | 64 | 10 |
| Neukirchen-Vluyn | 23 | 23 |
| Hamm | 7 | 6 |
| Sprockhövel | 5 | 0 |
| Kreis Recklinghausen | 1 | 1 |
| gesamt | 1.348 | 937 |
Zeiträume der Bestände: Essen ab 2020, Bochum und Moers ab 2022, Gladbeck, Castrop-Rauxel und Hamminkeln reichen bis in die frühen 2000er zurück. Die Spalte „seit 2022” stellt die Vergleichbarkeit her.
Was aus den Eingaben wird, soweit dokumentiert
Für die 937 Vorgänge ab 2022 sieht das hinterlegte Beratungsergebnis so aus:
| Körperschaft | Vorgänge | ohne Ergebnis | zugestimmt | Kenntnisnahme | abgelehnt | sonstiges |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Essen | 341 | 126 | 34 | 153 | 5 | 24 |
| Moers | 266 | 23 | 224 | 14 | 0 | 5 |
| Bochum | 247 | 58 | 147 | 1 | 0 | 41 |
| Hamminkeln | 36 | 4 | 0 | 0 | 0 | 32 |
| Neukirchen-Vluyn | 23 | 5 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Castrop-Rauxel | 10 | 10 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gladbeck | 7 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Hamm | 6 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kreis Recklinghausen | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| gesamt | 937 | 240 | 405 | 168 | 5 | 120 |
Zwei Dinge fallen auf.
Erstens: Ablehnung wird so gut wie nie protokolliert. In dreieinhalb Jahren und 937 Vorgängen sind fünf ausdrücklich als abgelehnt hinterlegt, alle fünf in Essen. Über sämtliche Jahrgänge hinweg sind es elf. Das heißt nicht, dass Bürgeranliegen fast immer durchkommen. Es heißt, dass das Ergebnisfeld etwas anderes protokolliert als das Schicksal des Anliegens: Es hält das Abstimmungsverhalten zum Verwaltungsvorschlag fest. Empfiehlt die Verwaltung, eine Anregung zurückzuweisen, und folgt das Gremium einstimmig, steht dort „einstimmig beschlossen”. Aus Sicht der Einreichenden ist das eine Ablehnung, aus Sicht der Datenbank eine Zustimmung.
Zweitens: ein Viertel endet ohne jede Angabe. 240 von 937 Vorgängen tragen kein Ergebnis. In Castrop-Rauxel, Gladbeck, Hamm und beim Kreis Recklinghausen ist es ausnahmslos jeder. Essen, das mit Abstand meiste Aufkommen, lässt 126 von 341 offen.
Die Größenordnungen
Essen verzeichnet mit Abstand die meisten Eingaben, und das liegt am Verfahren: Dort landen Bürgereingaben regelmäßig als eigene Vorlagen in den neun Bezirksvertretungen, jede einzeln dokumentiert. Moers kommt mit dem etablierten Format des „Bürgerantrags” auf 266 Vorgänge seit 2022, mehr als das viermal größere Bochum. Gemessen an der Einwohnerzahl ist ausgerechnet das kleine Hamminkeln auffällig eingabefreudig.
Ob viele Eingaben rege Beteiligung anzeigen oder viele Anlässe zur Beschwerde, geben die Zahlen nicht her. Sie zeigen zunächst, wie sichtbar eine Kommune dieses Verfahren führt. Und dabei liegen Welten zwischen den Nachbarn: In Bochums Bezirksvertretung Südwest standen am 16. September sechs von 33 Tagesordnungspunkten unter § 24, in der Bezirksvertretung Ost am selben Tag kein einziger.
Selbst nachsehen
Alle hier ausgewerteten Vorgänge sind öffentlich einsehbar. Wer wissen will, was in der eigenen Stadt eingereicht wurde, braucht allerdings das richtige Wort: Dasselbe Recht heißt je nach Rathaus anders.
| Stadt | dort gebräuchlich | Suche |
|---|---|---|
| Essen | Bürgereingabe (292), „Anregungen und Beschwerden” (138) | suchen |
| Moers | Bürgerantrag (265) | suchen |
| Bochum | Anregung gem. § 24 (152), „Bürgeranregung” (28) | suchen |
| Hamminkeln | Anregung (80), „Bürgerantrag” (17) | suchen |
| Gladbeck | Anregung gem. § 24 (49) | suchen |
| Castrop-Rauxel | Bürgerantrag (41), „Anregungen und Beschwerden” (13) | suchen |
| Neukirchen-Vluyn | Anregungen und Beschwerden (17) | suchen |
| Hamm | Bürgeranregung (6) | suchen |
| Sprockhövel | „Bürgeranregung” (3), „Bürgerantrag” (2) | suchen |
Essen nennt es Eingabe, Moers Antrag, Bochum Anregung, Hamm Bürgeranregung. Wer in Moers nach „Bürgereingabe” sucht, findet nichts, obwohl es dort 265 solcher Vorgänge gibt. Das ist keine Kleinigkeit: Es heißt, dass man das Verfahren kennen muss, um es zu finden.
Vier Vorgänge, an denen sich das Muster zeigen lässt
Zwei Feuerwerks-Anregungen, ein Tag, zwei Ausgänge. Am 4. März 2026 behandelte Bochum zwei Anregungen zum Erlass eines Feuerwerksverbots. Die eine endete „mehrheitlich nach Beschlussvorschlag”, die andere „mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag”. Erst diese zweite Formulierung verrät, dass das Gremium der Verwaltung widersprochen hat. Ohne sie wäre beides gleich verbucht.
Eine Ablehnung, wie sie selten dokumentiert wird. Essen, Bürgereingaben gem. § 24 zur Aufstellung von Pollern, 1. Februar 2024: „mehrheitlich abgelehnt”. Einer von fünf Fällen seit 2022, in denen das Wort überhaupt fällt.
Der Normalfall. Moers, Bürgerantrag Nr. 1922 „Efeu an Zaun Vinner Friedhof”, 16. Juni 2026: „einstimmig beschlossen”. So enden dort 224 von 266 Vorgängen. Was beschlossen wurde, steht nicht im Ergebnisfeld, sondern im Beschlussvorschlag.
Und der Fall ohne Antwort. Castrop-Rauxel, Bürgerantrag „Freiheit für Orion und Luna”, 18. März 2025: kein Ergebnis hinterlegt. So steht es dort bei jedem einzelnen Vorgang.
Was ein echter Tracker bräuchte
Die Zählung trägt. Die Richtungsbestimmung braucht einen zweiten Schritt: die Beschlussvorschläge und Ergebnisse aus den Volltexten je Vorgang zu klassifizieren, also gefolgt, teilweise gefolgt, Prüfauftrag oder zurückgewiesen. Die Texte liegen im Bestand größtenteils vor; der Schritt ist Fleißarbeit, keine Unmöglichkeit.
Bis dahin gilt: Wie oft Bürgeranliegen tatsächlich Erfolg haben, lässt sich seriös nicht beziffern. Wohl aber, wie unterschiedlich sichtbar die Kommunen dieses Instrument führen und wie unterschiedlich sorgfältig sie seine Ausgänge dokumentieren. Das ist, für sich genommen, schon eine Aussage über die Ernsthaftigkeit, mit der ein Recht verwaltet wird.
Hinweise
Datengrundlage: Titelsuche über die Bestände der angebundenen Körperschaften (Abfrage 15. September 2026). Erfasst werden Vorgänge, deren Titel entweder § 24 im Zusammenhang mit der Gemeindeordnung nennt oder die Begriffe „Anregungen und Beschwerden”, „Anregung und Beschwerde”, „Bürgereingabe”, „Bürgerantrag” oder „Bürgeranregung” führt. Beratungsergebnisse stammen aus dem Ergebnisfeld der Tagesordnungen, nicht aus den Volltexten, und wurden per Muster kategorisiert.
Nicht jedes „§ 24” meint die Gemeindeordnung. Ausgeschlossen sind deshalb Treffer, bei denen sich der Paragraf auf etwas anderes bezieht: das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 24 Denkmalschutzgesetz, Bauvoranfragen sowie die Bildung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, der selbst keine Eingabe ist.
Umgekehrt entgeht der Suche, was die Rathäuser anders schreiben. Zwei Bochumer Vorgänge tragen im Titel „Anregung nach & 24 Gemeindeordnung”, mit Und-Zeichen statt Paragrafenzeichen. Wer danach sucht, findet sie nicht.
Nicht erfasst sind Eingaben, die das jeweilige Ratsinformationssystem ohne die genannten Begriffe führt. Die Zahlen sind insofern Untergrenzen.